Rechtsprechung
AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 Abs 2 BGB, § 5 Abs 2 Nr 2 JVEG, § 7 Abs 2 Nr 1 JVEG, § 7 Abs 2 Nr 3 JVEG, § 12 Abs 1 Nr 3 JVEG
Schadensersatz: Orientierungshilfe für die bei Erstellung eines Sachverständigengutachten anfallenden Nebenkosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine "Rosinenpickerei" bei der Abrechnung von Nebenkosten!
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- BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Der Darlegungslast hinsichtlich des erforderlichen Herstellungsaufwandes genügt der Geschädigte regelmäßig durch Vorlage der Rechnung des mit der Begutachtung seines Fahrzeugs beauftragten Sachverständigen, ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung reicht dann grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (BGH NJW 2018, 693).Eine BVSK-Honorarbefragung ist zur Schätzung erforderlicher Nebenkosten dagegen grundsätzlich nicht geeignet (BGH NJW 2018, 693).
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Für die tatsächlich erforderlichen Nebenkosten können als Schätzungsgrundlage gemäß § 287 ZPO die Bestimmungen des JVEG herangezogen werden, welche auf einer umfangreichen Untersuchung auch der Vergütung privater Sachverständiger beruhen (BGH NJW 2016, 3092).Zwar wäre es nach der Entscheidung des BGH NJW 2016, 3092 revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Kilometersatz von 0, 70 ? auf der Grundlage von Tabellen des ADAC anstelle des Satzes des JVEG zugrundegelegt würde; das Gericht hält eine solche "Rosinenpickerei" jedoch für ebenso unangebracht, wie dass die Beklagte die ersatzfähigen Beträge mal nach dem JVEG, mal nach dem RVG und mal nach den Preisen in Drogeriemärkten bemessen will.
- BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16
Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Entfällt die Indizwirkung der Rechnung, weil diese noch nicht bezahlt wurde, steht dem Sachverständigen gleichwohl die übliche Vergütung zu (BGH NJW 2019, 430, juris Rn. 18).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Allein der Umstand, dass etwa vom Schadensgutachter abgerechnete Kosten die aus einer BVSK-Honorarbefragung ersichtlichen Höchstsätze überschreiten, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes noch nicht (BGH NJW 2014, 1947). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH NJW 2007, 1450). - BGH, 18.02.2020 - VI ZR 135/19
Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Es ist insbesondere keine unklare Klausel über die Rechte des Zedenten wie in den in den beklagtenseits genannten Entscheidungen des BGH NJW 2019, 51, NJW 2020, 1888 enthalten, sondern ausdrücklich geregelt, dass dieser erst nach Rückabtretung auf Zahlung der Vergütung in Anspruch genommen werden kann (vgl. auch Urteil des Gerichts vom 20.03.2019 - 2h C 55/19 , juris). - BGH, 17.07.2018 - VI ZR 274/17
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers nach einem …
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Es ist insbesondere keine unklare Klausel über die Rechte des Zedenten wie in den in den beklagtenseits genannten Entscheidungen des BGH NJW 2019, 51, NJW 2020, 1888 enthalten, sondern ausdrücklich geregelt, dass dieser erst nach Rückabtretung auf Zahlung der Vergütung in Anspruch genommen werden kann (vgl. auch Urteil des Gerichts vom 20.03.2019 - 2h C 55/19 , juris). - BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04
Sachverständigenentschädigung IV
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Schreibkosten können entsprechend § 12 Abs. 1 Nr. 3 JVEG mit 0, 90 ? je angefangenen 1.000 Anschlägen abgerechnet werden, wobei eine vollständig beschriebene Seite mit 1.800-2.000 Anschlägen geschätzt werden kann, also 1, 62-1,80 ? (…vgl. Binz/Dorndörfer/Zimmermann GKG/FamGKG/JVEG § 12 JVEG Rn. 12; BGH Beschl. v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, juris Rn. 12); bei computergenerierten Ausdrucken sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 JVEG 0, 50 ? pro Seite zu ersetzen. - AG Ludwigshafen, 20.03.2019 - 2h C 55/19
Erstattungsfähigkeit der Nebenkosten des Kfz-Sachverständigen
Auszug aus AG Ludwigshafen, 25.01.2022 - 2h C 390/21
Es ist insbesondere keine unklare Klausel über die Rechte des Zedenten wie in den in den beklagtenseits genannten Entscheidungen des BGH NJW 2019, 51, NJW 2020, 1888 enthalten, sondern ausdrücklich geregelt, dass dieser erst nach Rückabtretung auf Zahlung der Vergütung in Anspruch genommen werden kann (vgl. auch Urteil des Gerichts vom 20.03.2019 - 2h C 55/19 , juris).